Justizministerkonferenz befürwortet Unternehmensstrafrecht
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Seit längerem wird über die rechtspolitische Notwendigkeit eines Unternehmensstrafrechts öffentlichkeitswirksam diskutiert. Wenn schon die Banken und Großunternehmen verantwortlich für die Finanz- und Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre sind, dann sollen sie auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, so die landläufige Meinung. Wenn die breite Öffentlichkeit so denkt, dann ruft dies die Politik auf den Plan.
Einig waren sich die Justizminister der Bundesländer auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin am 14.11.2013 durch ein neues Unternehmenstrafrecht schärfer gegen Wirtschaftskriminalität vorzugehen. Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf aus NRW. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen und sogar die Auflösung des Unternehmens vor.
Bisher können nur natürliche Personen strafrechtlich belangt werden, aber nicht juristische Personen, als eben nicht Unternehmen. Gegen Unternehmen sind derzeit nur Geldbußen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit nach § 130 OWiG möglich.
Wirtschaftskriminalität muss effektiver bekämpft werden! Da stellt niemand in Frage. Sehr zweifelhaft ist allerdings, ob ein Unternehmenstrafrecht dafür das richtige Mittel ist. Ursache für Rechtsverstöße innerhalb von Unternehmen ist stets das Versagen natürlicher Personen und um dieses zu bekämpfen, bedarf es keines Unternehmenstrafrechts, das mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien, wie insbesondere dem Schuldprinzip, nicht in Einklang zu bringen ist. Im Übrigen: Auch in den Ländern, die ein Unternehmenstrafrecht haben, ist bislang nicht nachgewiesen, dass dadurch regelkonforme Handlungsweisen innerhalb eines Unternehmens gefördert werden.