Und nun?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Thorben (13) ist nichtehelich geboren. Er lebt bei seiner Mutter, die bislang die elterliche Sorge allein inne hatte. Der Umgang mit dem Vater findet regelmäßig statt und verläuft problemlos.
Nun beantragt der Vater, ihm die elterliche Mitsorge zu übertragen. Er hat ausdrücklich erklärt, dass er damit einverstanden ist, dass Thorben auch weiter bei seiner Mutter lebt.
Da ich Thorben anhören muss (§ 159 II FamFG) scheidet das vereinfachte schriftliche Verfahren nach § 155 a FamFG aus.
Thorben erzählt mir in seiner Anhörung:
Ich bin dagegen, dass mein Vater die Mitsorge für mich erhält. Dies wird nur dazu führen, dass es zu verstärktem Streit zwischen meinen Eltern kommen wird. Bislang gab es nur kleine Streitigkeiten zwischen den beiden, da meine Mutter immer das letzte Wort hatte.
Wenn mein Vater die Mitsorge erhält, wird dies nur dazu führen, dass er sich überall einmischen und es dann zu großem Streit kommen wird
Ich möchte später mal einen sozialen Beruf erlernen. Deshalb habe ich ein Schulpraktikum in einem Kindergarten absolviert. Mein Vater war dagegen, er will dass ich - wie er - einen mathematisch-technischen Beruf ergreife. Er war damals auch stinksauer, dass meine Mutter mich nicht auf das Gymnasium geschickt hat.
Ich leide unter einer chronischen Erkrankung, nämlich …. Meine Mutter schwört insoweit auf homöopathische Mittel. Auch ich finde, dass diese mir gut tun. Mein Vater lacht darüber nur und sagt, wir sollten mit dem „Hokuspokus“ aufhören.
Ich habe meinen Vater wirklich sehr gerne und freu mich auf die Besuche bei ihm. Solange ich noch minderjährig bin will ich aber, dass meine Mutter das letzte Wort über mich hat.
Und nun?