Berufs- vs. Familienplanung
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Vor dem LAG Düsseldorf hat ein Rechtsstreit um eine Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung sein Ende gefunden, der in den Medien große Beachtung gefunden hatte. Geklagt hatte eine Kosmetikerin, die in Teilzeit bei einem Schönheitsinstitut in Düsseldorf tätig war. Die Frau hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail unter dem Betreff "Berufs- vs. Familienplanung" gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht und der Frau gekündigt. Ihre Klage wegen Diskriminierung war daraufhin erfolgreich. Statt der erhofften 28.600 Euro sprach das Arbeitsgericht ihr zwar nur 10.833 Euro zu. Aber als die Firma dagegen noch Berufung einlegt, stufte das Landesarbeitsgericht dies nun in der mündlichen Verhandlung als absolut aussichtslos ein. "Mit seltener Deutlichkeit", so Richter Martin Quecke, habe die Firma den Diskriminierungsgrund gegen die 35-jährige Klägerin schriftlich, also "praktisch auf dem Tablett serviert". Die Arbeitgeberin nahm daraufhin die eingelegte Berufung zurück. (Arbeitsgericht Düsseldorf, 11 Ca 7393/11, Urteil vom 12.03.2013; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 Sa 480/13).