Regelmäßige Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Nachdem sich auch die Arbeitsgerichtsbarkeit auf einen Streitwertkatalog geeinigt hat – NZA 2013, 809 ff. – ist zu hoffen, dass dieser zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Streitwertsachen in der Arbeitsgerichtsbarkeit beiträgt. Das LAG Nürnberg hat im Beschluss vom 21.06.2013 – 7 Ta 41/13 - darauf hingewiesen, dass der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte zwar nicht bindend ist, im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung er aber regelmäßig angewendet werden sollte