Wenn Oma Opa adoptieren will
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Sie (74) und er (62) hatten sich 2011 kennengelernt. Bereits 1 ½ Jahre später wollte sie ihn adoptieren. Das AG lehnte dies ab.
Die Beschwerde zum Kammergericht blieb erfolglos. Es fehle an der notwendigen Eltern-Kind-Beziehung, eine solche sei auch in Zukunft nicht zu erwarten. Eine reine Begegnungsgemeinschaft, in der man wechselseitige Besuchs-, Brief- und Telefonkontakte unterhält und die sich auf Aufmerksamkeiten beschränkt, genüge insoweit nicht.
Bei einem Altersabstand von nur 12 Jahren entspreche das durch die Adotion geschaffene künstliche Familienband aber insbesondere nicht der natürlichen Abstammung.
KG Beschluss vom 27.3. 2013 – 17 UF 42/13