Rep. nicht zwingend erforderlich
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Sie studiert im 6. Semester Jura. Seit September 2012 besucht sie ein privates Repetitorium, das sie nach ihrer Auffassung zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen benötigt. Kosten 190 €/mtlch.
Diesen Betrag möchte sie von ihrem allein leistungsfähigen Vater als Mehrbedarf ersetzt verlangen
Das OLG Hamm:
Mehrbedarf wird nur dann als berechtigt anerkannt, wenn die kostenverursachende Maßnahme erforderlich ist und die sich daraus ergebenen Mehrkosten angemessen. Dass der Besuch eines privaten Repetitoriums vorliegend für die Antragstellerin zwingend erforderlich ist, hat sie bislang nicht ansatzweise dargelegt. Die Ruhr- Universität Bochum, die die Antragstellerin besucht, bietet den Examenskandidaten zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen die Möglichkeit eines eigenen kostenlosen Universitätsrepetitoriums. Dass diese Art der Examensvorbereitung unzureichend ist, ist nicht ersichtlich und wird von der Antragstellerin auch nicht näher ausgeführt. Soweit sie vorträgt, 95% aller Jurastudenten besuchten ein privates Repetitorium, hat sie nicht belegt, dass dieses auch nach Einführung des seit Oktober 2008 laufenden Repetitoriums an der Ruhr- Universität Bochum noch der Fall ist. Der dies belegende Artikel aus dem Hochschulanzeiger datiert von April 2007 und dürfte längst überholt sein.
OLG Hamm v. 28.05.2013 - 6 WF 298/12