Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
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Wochenlang haben wir über den nicht enden wollenden Winter geklagt. Jetzt ist er da, zumindest für wenige Tage: der Sommer. Und mit ihm natürlich die Sommerthemen des Arbeitsrechts, wie: Muss ich auch bei 32 Grad im Schatten noch draußen arbeiten? Gibt's Anspruch auf Hitzefrei wie früher in der Schule? Darf ich halbnackt ins Büro kommen?
LegalTribuneOnline hat die Antworten auf die wichtigsten Sommerfragen des deutschen Arbeitsrechts zusammengestellt.