Sind Facebook-Freunde im Prozess befangen?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Eine Ethik-Arbeitsgruppe der Justiz im Staate New York hat am Dienstag entschieden, dass ein Richter, der "Facebook-Freund" der Eltern von Kindern ist, die durch das Verhalten eines Angeklagten in einem Strafverfahren betroffen sind, nicht im Prozess befangen ist. Diese "Freunde" seien nur flüchtige Bekannte.
In Antwort auf eine Anfrage zu einem konkreten Befangenheitsfall eines ungenannten Richter entschied der Beratende Ausschuss für Judicial Ethics, dass der bloße Status als Facebook-Freund nur eine lose Beziehung kennzeichne. Ein Ausschluss wegen Befangenheit ohne weitere Gründe und Tatsachen komme deshalb nicht in Frage. Der Ausschuss meint, man könne nicht einfach annehmen, dass damit schon ein Anschein von unangemessenem Verhalten vorläge oder dass ein solcher Richter die Unparteilichkeit vernünftigerweise nicht mehr wahren könne, nachdem er jemanden zuvor "befreundet" habe, der dann in einem anhängigen Verfahren involviert sei.
Wie sehen Sie das? Welche rechtlichen Folgen hat eine „Freundschaft“ auf Facebook für Amtsträger?
Quelle (gebührenpflichtig): http://www.law360.com/privacy/articles/446559?nl_pk=b226d845-204b-4270-9cd6-82d19f633d0a&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=privacy