Was soll ich tun?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Der Vater macht sein Umgangsrecht für sein zweijähriges nichteheliches Kind geltend.
Termin zur Erörterung steht im nächsten Monat an. Die der Mutter gesetzte Frist zur Stellungnahme ist noch nicht abgelaufen.
Nun beantragt der Vater in einem weiteren Verfahren die Übertragung der Mitsorge nach § 1626a BGB.
Was soll ich tun?
Gemäß § 155 a III FamFG (neu) soll ich im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden.
Aber ist das hier sinnvoll?
Wäre es nicht sinnvoller, die Frage der Mitsorge in dem bereits anberaumten Termin zum Umgangsrecht mit beiden Eltern und dem Jugendamt zu erörtern?