Anwaltlicher Berufsbetreuer übt ein Gewerbe aus
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27.02.2013 - 8 C 8.12 festgestellt hat, übt der Betreuer keinen freien Beruf sondern ein Gewerbe aus. Dies gilt auch für einen Rechtsanwalt, soweit er zugleich als Berufsbetreuer tätig ist. Die Betreuertätigkeit gehöre nicht zu der berufstypischen freiberuflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts.