Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern per Gesetz?
Gespeichert von Carsten Krumm am
War doch schon immer so: Wer heimatnah was trinken will, der Fährt mit dem Rad. Natürlich wissen alle Blogleser, dass auch das hochgradig gefährlich werden kann. Bislang gilt aber in der Rechtsprechung: Absolute Fahruntüchtigkeit des Radfahrers liegt ab 1,6 Promille vor. Nun stutzt man: Die Innenminister wollen diese Grenze auf 1,1 Promille absenken. Wie das? Soll die absolute Fahruntüchtigkeit gesetzlich fixiert werden? Soll es einen eigenen Straftatbestand für Radfahrer geben? Will man auf Gerichte einwirken, von ständiger Rechtsprechung abzuweichen? Oder soll vielleicht ein 1,1 Promille-OWi-Grenze wie in § 24a StVG (dort freilich die 0,5 Promille-Grenze für Kraftfahrzeugführer) eingeführt werden? Richtig schlau wird man aus der aktuellen Presse (hier, hier oder hier) nicht. Vielleicht sind ja die Blogleser schlauer oder kreativer?