Bundestag stimmt 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zu
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
In der Sitzung vom 16.05.2013 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung angenommen. Eine strukturelle und lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren zum 01.07.2013 hat damit zumindest die parlamentarische Hürde des Bundestags genommen. Erwartungsvoll wird der Beschlussfassung des Bundesrats entgegengesehen.