Das Schweigen: Bestandsdatenauskunft und TKG
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Ich bin perplex und weiß nicht, was ich sagen soll. Da verabschieden Bundesrat und Bundestag ein Gesetz, wonach Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet sind. Dabei sollen uU schon Ordnungswidrigkeiten ausreichen, um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten zu ermöglichen. Und das weitgehend ohne Richtervorbehalt.
Zum Bundestag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712034.pdf
Dazu der Bundesrat http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0201-300/251...
Und die Datenschutzaufsichtsbehörden, die ansonsten im privatwirtschaftlichen Sektor massiv Stellung bezieht? Man schweigt.
Allein der Berliner Datenschutzbeauftragte veröffentlicht sein fünfseitiges Papier aus einer BUndestagsanhörung:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerun...
Aus Kiel und vom BfD liest man kurze Statements dazu, daß das mit dem fehlenden Richtervorbehalt nicht so glücklich sei. Das war´s.
Ich verstehe das nicht.