Wieder einmal Bundesverfassungsgericht und Prozesskostenhilfe
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Wegen Fragen des Prozesskostenhilferechts hatte man schon mehrfach das Bundesverfassungsgericht bemühen müssen. So auch in dem mit Beschluss vom 16.01.2013 – 1 BvR 2004/10 - entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren. In der genannten Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht sich auf den – zutreffenden – Standpunkt gestellt, dass die Erfolgsaussichten der beabsichtigen Rechtsverfolgung im Falle einer ungeklärten Rechtsfrage auch dann in verfassungswidriger Weise verneint werden, wenn das Fachgericht im Prozesskostenhilfeverfahren die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer entscheidungserheblichen Frage nur deshalb keine Bedeutung für die Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren beimisst, weil es davon ausgeht, dass die verfassungsrechtliche Frage im Hauptsacheverfahren einer Klärung im Wege des Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG durch das Bundesverfassungsgericht nicht zugeführt werden kann.