Vorfahrt für Rechtsanwälte?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Annahme, dass Anwälte im Straßenverkehr Vorfahrt hätten, legt der Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.01.2013 – 11 LA 3/13 nahe. Denn nach Auffassung des OVG Lüneburg sei es einem Anwalt grundsätzlich zumutbar, an einem Tag um 9 Uhr einen bis zu einstündigen ersten und um 15 Uhr einen zweiten Gerichtstermin in einem ca. 170 km entfernten Gerichtsort wahrzunehmen. Bedenkt man dann noch, dass das OVG Lüneburg der Auffassung war, bei dieser Art der Terminierung habe der Anwalt nicht nur die Gelegenheit, zwischen den Terminen eine Mahlzeit einzunehmen, sondern auch mit seinem Mandanten vor dem Verhandlungstermin noch eine Besprechung durchzuführen, belegt dies doch eine recht optimistische Einschätzung der Verkehrsverhältnisse, zumindest in Ballungszentren.