Rückfestsetzung gegen den Rechtsanwalt
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Nach dem OLG München - Beschluss vom 5.12.2012 - 11 W 2075/12 - kann die letztlich obsiegende Partei, wenn in einem höheren Rechtszug die Kostengrundentscheidung aufgehoben oder geändert wird, die Rückfestsetzung der an den ihrem Prozessgegner im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bezahlten Gebühren und Auslagen, die dieser nach § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen beigetrieben hat, verlangen.Denn die Rückabwicklung muss zwischen den Titelgläubiger und dem Titelschuldner erfolgen.