BfDI Schaar zweifelt Rechtmäßigkeit der Datenerhebung über Versicherte durch Krankenkassen an
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
In einem Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR info) übt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Kritik an der Datenerhebung von Patienten durch Krankenkassen. Danach gingen die „Selbstauskunftsfragebögen“ vieler deutscher Krankenkassen an ihre Versicherten häufig viel zu weit. Insbesondere seien Fälle Betroffen, in denen arbeitsunfähig gemeldete Versicherte Krankengeld beziehen wollen.
Laut NDR info beinhalteten diese teilweise umfassende Fragen über die Krankheit und persönliche Situation, die nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes- eine Behörde zur Aufsicht über die Krankenkassen - nur der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen - ein Verband, der als neutraler Gutachter im Gesundheitssystem fungiert - stellen dürfe. Teilweise wird nach Angaben von NDR info mit Zahlungseinstellung gedroht, wenn die Informationen nicht bereitgestellt werden.
Herr Schaar meint, Krankenkassen seien prinzipiell nur zu Fragen bezüglich „harte[r] Fakten“, nämlich zu Existenz und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, berechtigt. Darüber hinausgehende Informationen dürften diese dagegen nur bei berechtigten Zweifeln über die Arbeitsunfähigkeit einholen, so Schaar, und äußert damit Kritik an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Kassen. Laut NDR info ermittelt die Datenschutzbehörde daher in mehreren Fällen.
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