Selbst BILD hats gemerkt: Online-Scheidung nicht billiger
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Die BILD-Zeitung, sonst nicht unbedingt das Zentralorgan des seriösen Journalismus, hat aufgedeckt:
Billiger ist die Online-Scheidung nicht wirklich, denn die Gebühren sind gesetzlich geregelt. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (insbesondere nach der Gebührentabelle gemäß § 13 Abs. 2 RVG); die restlichen Kosten werden nach dem Einkommen der Eheleute und nach der Anzahl der Kinder berechnet