Für alle Instanzen erteilte Prozessvollmacht noch kein Auftrag für die Berufungsinstanz
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Dass Auftrag und Vollmacht streng auseinanderzuhalten sind, zeigt die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 23.8.2012 - 17 Ta(Kost) 6079/12 - . Nach dem LAG Berlin-Brandenburg setzt die Festsetzung einer ermäßigtem Verfahrensgebühr nach Rücknahme der Berufung durch den Gegner voraus, dass ein Auftrag zur Durchführung des Berufungsverfahrens erteilt worden ist; eine vor Einreichung der Klage für alle Instanzen erteilte Prozessvollmacht genügt nach LAG Berlin-Br