Auch die Erstberatung ist entgeltlich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Dass bei einer Erstberatung nicht ausdrücklich über Geld gesprochen werden muss, hat das AG Wiesbaden im Urteil vom 8.8.2012 - 91 C 582/12 (18) - nochmals bestätigt. Bei einem Vertrag über eine anwaltliche Erstberatung gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung im Regelfall als stillschweigend vereinbart. Besser ist es jedoch und vor allem streitvermeidend, von vornherein in zumindest in Textform nachweisbarer Form als Anwalt für klare Verhältnisse zu sorgen!