Frage der Woche: Hat das Stiefkind ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Hat das Stiefkind ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es gegen den Angeklagten Stiefvater aussagen soll? Das ist eine Frage, mit der man KollegInnen zum Grübeln bringen kann. Im Kommentar ist das auch gar nicht so einfach zu finden.
Antwort: Das Stiefkind ist "verschwägert", hat also das Zeugnisverweigerungsrecht des § 52 StPO.
Zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht gibt es übrigens einen tollen Aufsatz in der JuS: Jochen Fürmann, JuS 2004, 303, Das Zeugnisverweigerungsrecht der StPO - Eine Übersicht