Droht erfolglos abgemahnten Internetnutzern, die pornographische Filme illegal weiterverbreitet haben, ein "Porno-Pranger"?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Urmann und Collegen plant nach einer Meldung von WELT ONLINE vom 21. August 2012, ab September eine sog. Gegnerliste ins Netz zu stellen, auf der sie die Namen derjenigen veröffentlichen will, die pornographische Filme illegal weiterverbreitet haben und trotz Abmahnung nicht zahlen wollen.
Die Anwälte berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 12.12.2007, die die Veröffentlichung einer Gegnerliste als Werbemaßnahme einer Kanzlei nicht verbiete (hier die Stellungnahme der Kanzlei zur Gegnerliste).
Da es bei der Entscheidung um das Benennen juristischer Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Kapitalanlageberatungen in einer Gegnerliste ging, erscheint fraglich, ob aus der Entscheidung auch abgeleitet werden kann, dass auch „Verbraucher“ in einer Gegnerliste publik gemacht werden können, zumal es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen handelt. Nach WELT ONLINE von heute habe hierauf der Leipziger Staats- und Medienrecht der Christoph Degenhart hingewiesen