Gesetz gegen Abofallen im Internet seit gestern in Kraft
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Was meinen Sie? Was “ bringt“ dieses neue Gesetz?
Kurz zum Hintergrund: Täglich tappen Tausende in eine Abo-Falle im Internet - und erhalten auf einmal horrende Rechnungen. Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr trat am Mittwoch in Kraft.
Wesentlicher Inhalt: Verkäufer über das Internet und Abo-Dienste im Netz müssen ihren Kunden ab sofort mit einer Schaltfläche deutlich machen, wenn sie kostenpflichtige Dienste oder Produkte bestellen (neuer §312g BGB). Erforderlich ist ein sogenannter Button, der Nutzer einer Internetseite auf ihre Zahlungspflicht hinweist („zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliches).
Was ist Ihr Kommentar zu der neuen Vorschrift?
Siehe auch schon hier im Blog: http://blog.beck.de/2010/11/01/bmj-klick-bei-online-bestellung-zur-bestaetigung-der-kosten