Datenschutz: Neue Vorschriften im Meldegesetz (MeldFortG) - ein Eigentor?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Ich bin natürlich auf Ihre konstruktiven Kommentare gespannt, aber bitte beachten:
(1) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die umstrittenen Ergänzungen im weiteren parlamentarischen Verfahren erneut verändert wird.
(2) Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
(3) Ein zentrales Bundesmelderegister sieht das Gesetz nicht vor .
Die ursprüngliche Gesetzesfassung der Bundesregierung sah vor, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. Nach der ersten Lesung im Bundestag änderte der Innenausschuss mit den Stimmen der Koalition, der Beschluss erfolgte dann am Abend des 28. Juni binnen einer knappen Minute kurz vor Anpfiff dies Spiels Deutschland gegen Italien. In der neuen Gesetzesfassung ist nun vorgesehen, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen, bevor Daten an die Werbewirtschaft u.a. wetiergegenen werden dürfen.
Verboten sein soll es künftig laut dem BT- Beschluss , Meldedaten für Werbung oder Adresshandel zu verwenden, wenn dieser Zweck bei der Anfrage nicht angegeben wurde oder der Betroffene dagegen Widerspruch eingelegt hat (Opt-out). Ursprünglich war ein Opt-in vorgesehen. Kritiker befürchten, dass ein "Opt-out" wirkungslos sei, da für eine Melderegisterauskunft in aller Regel im die Überprüfung bereits bestehender Datensätze gebraucht würden. Ein Opt-Out soll es nämlich nicht geben, wenn, wenn die die Anfrager vom Amt nur bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.
Hier ein Link zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/MeldFortG.pdf?__blob=publicationFile