Fahrverbot im Urlaub nicht zumutbar? OLG Hamm versteht`s nicht!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ich auch nicht. Das AG hatte vom Fahrverbot abgesehen. Dem OLG reichten die amtsgerichtlichen Erwägungen nicht aus. Kurios, was man zum Urlaub des Betroffenen in der Entscheidung findet:
Unverständlich ist die Argumentation des Amtsgerichts zu der vom Betroffenen für den Monat September 2011 gebuchten Urlaubsflugreise. Wieso der Betroffene diese Reise hätte absagen müssen, um das Fahrverbot "abzuleisten", ist nicht ersichtlich. Es existiert kein Rechtssatz, wonach ein Betroffener, gegen den ein Fahrverbot verhängt ist, während der Fahrverbotsdauer nicht in den Urlaub fliegen darf.
OLG Hamm, Beschl. v. 28.12.11 - III-3 RBs 337/11
Stimmt - den Rechtssatz gibt es wohl wirklich nicht.
Ach so: Die Entscheidung findet man z.B. frei hier bei Burhoff.