Auch der Dieter muss Sonder- und Mehrbedarf zahlen
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Bereits im Februar verurteilte das Amtsgericht Tostedt Dieter Bohlen in einem Beschluss, gegen den grundsätzlich eine Beschwerde möglich ist, zur Zahlung von monatlich 525 Euro Schulgeld und 115 Euro für Musik- und Klavierunterricht, beides rückwirkend zum Oktober 2010. Zudem muss er nachträglich mehrere tausend Euro Krankenversicherung begleichen sowie den größten Teil der Gerichtskosten tragen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Tostedt endet vorerst eine knapp zweijährige Auseinandersetzung zwischen Bohlen und seiner früheren Lebensgefährtin Estefania Küster, 32. Gestritten worden war nicht nur um Krankenversicherungskosten und Schulgeld. Es ging auch um die Kosten für die musikalische Ausbildung des gemeinsamen Sohns. In seiner Rolle als Juror der Kinderstaffel von "DSDS" dagegen konnte er sich oft gar nicht genug an den musikalischen Talenten der teilnehmenden Kinder freuen.
Der Sechsjährige lebt mit seiner Mutter auf Mallorca. Sie war fünf Jahre lang mit Bohlen liiert. Im Mai 2005, als sie hochschwanger war, erschien "Bild am Sonntag" mit Fotos, die Bohlen auf Mallorca zeigten, wie er eine andere Frau küsste. Knapp ein Jahr nach Maurice Cassians Geburt verließ Küster ihn.
Quelle: SPON