Muss das Skandalspiel in Düsseldorf wiederholt werden? Ja!
Gespeichert von Fabian Reinholz am
Nichts zum Thema gewerblicher Rechtsschutz aber unbedingt eines Kommentars würdig: Das gestrige Relegationsspiel zwischen Fortuna Düseldorf und Hertha BSC.
Es waren unschöne Szenen, die sich in Düsseldorf (übrigens einen Tag zuvor in etwas anderer Weise in Karlsruhe) abspielten. Entscheidungsspiele, die über Auf- und Abstieg in den deutschen Fußballprofiligen entscheiden, entwickeln immensen Stress, nicht nur bei den beteiligten Mannschaften, sondern auch den Zuschauern. Offenbar sind es nun die Zuschauer, die nicht mehr in der Lage sind, damit umzugehen. Angesichts der exorbitanten Kommerzialisierung des Fußballs nimmt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Zugehörigkeit eines Vereins zur höheren Liga zu. Dass sich in Relegationsspielen dieser Druck auf die Zuschauer überträgt, wundert nicht. DFL und DFB sollten daher darüber nachdenken, ob man die Drucksituationen durch diese Form moderner Gladiatorenkämpfe nicht unnötig auf die Spitze treibt. Ein Verzicht auf die Relegation wäre die Lösung.
Das Spiel zwischen Düsseldorf und Hertha muss neu angesetzt werden. Dies mag aus dem Munde eines Berliner Rechtsanwalts nach „schlechtem Verlierer“ klingen. Sei's drum. Es ist aber die einzig richtige Konsequenz aus dem Verlauf eines Spiels, dass durch den Schiedsrichter eigentlich hätte abgebrochen werden müssen. Ob er dies vor hatte und von der Polizei davon abgebracht wurde, weil man eine Eskalation befürchtete, ist Spekulation. Hätte er abgebrochen, wäre das Spiel übrigens mit großer Wahrscheinlichkeit mit 0:2 gegen Fortuna Düsseldorf gewertet worden, wenn man den Sturmlauf der Fans der Fortuna als Verschulden zugerechnet hätte (§ 14 Nr. 4 der Spielordnung des Ligaverbandes [Spol]).
Spekulation ist auch, ob das Spiel bei normalem Verlauf nicht sowieso 2:2 ausgegangen wäre oder ob die Hertha in der verleibenden Minute der Nachspielzeit tatsächlich noch das 3:2 geschossen hätte, das ihr den Verleib in der 1. Bundesliga gesichert hätte.
Jeder, der Fußball kennt, weiß aber, dass es möglich gewesen wäre. Zum Vergleich: Manchester City ist am Wochenende englischer Fußballmeister geworden, nachdem der Club ein verloren geglaubtes Spiel mit zwei Toren in der Nachspielzeit gedreht hat. Die Unterbrechung des Düsseldorfer Spiels und dessen Fortsetzung für eine letzte Minute betraf zwar beide Mannschaften gleichermaßen, nur mussten die Düsseldorfer kein Tor mehr erzielen. Dass die Gastmannschaft angesichts der Vorkommnisse im Stadion für ein Tor in allerletzter Minute nicht mehr die erforderliche Konzentration aufbringt, ist verständlich. Die Hertha-Spieler haben sich mehr Gedanken darüber gemacht, wie es Ihnen ergeht, wenn Sie tatsächlich noch das Siegtor schießen oder ob und wie sie nach Abpfiff des Spiels möglichst schnell und heil wieder das Spielfeld verlassen können. Es war also nicht damit zu rechnen, dass sich am Ergebnis des Spiels nach Wiederanpfiff für eine weitere letzte Minute etwas ändert. Dies ist eine Benachteiligung der Gastmannschaft, die eine Wiederholung des Spiels rechtfertigt.
Die Statuten des Profifußballs geben dies auch her: § 13 Abs. 2 b) der Spielordnung des Ligaverbandes (Spol) berechtigt eine Mannschaft zum Einspruch gegen die Wertung eines Spiels, im Falle einer
„Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.“
Rechtsfolge kann die Wiederholung des Spiels an derselben Spielstätte sein (§ 13 Nr. 6 Spol).
Hertha BSC kann dies zu Recht fordern. Ob die Mannschaft angesichts des Saisonverlaufs den Abstieg verdient hat oder nicht (oder die Fortuna den Aufstieg verdient hat oder nicht) spielt dabei keine Rolle.