Youtube stört!
Gespeichert von Fabian Reinholz am
Das LG Hamburg hat einen Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube entschieden. Das Urteil war in der Presse als Grundsatzurteil angekündigt worden. Etwas viele Vorschusslorebeeren für ein erstinstanzliches Verfahren.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, es gibt bislang nur eine Pressemitteilung des LG Hamburg. Daher ist bei der Analyse des Urteils Zurückhaltung geboten.
Beide Seiten werten den Richterspruch als Erfolg. Die GEMA hatte Youtube verpflichten wollen, 12 Musiktitel von seiner Plattform zu entfernen, die dort illegal hochgeladen worden waren. Dies ist ihr immerhin bei 7 Titeln gelungen, so dass sie die Klage überwiegend gewonnen hat. Von Interesse ist aber weniger das Ergebnis, sondern vor allem der Inhalt der Entscheidung.
Danach haftet Youtube nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung, da es die Videos weder selbst hochgeladen, noch sich deren Inhalte zu Eigen gemacht habe. In dieser Hinsicht ist das Urteil keine sonderlich große Überraschung. Eine Täterhaftung wäre für Youtube unangenehm gewesen, denn dann wäre es bereits bei jedem illegalen Hochladen eines Musikvideos den Rechteinhabern zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet.
Youtube soll aber als Störer haften, weil es einen Beitrag dazu leiste, dass es zu Urheberrechtsverletzungen über die Plattform kommen kann. Das bedeutet, eine Haftung tritt erst ein, wenn Youtube auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird, aber nicht für Abhilfe sorgt. Im zugrunde liegenden Fall waren 7 von 12 Musikvideos offenbar erst rund eineinhalb Monate nach Kenntniserlangung gelöscht worden, in der Tat etwas spät.
Die Störerhaftung ist für Youtube zwar ein geringeres Übel als wenn es wie ein Täter für Urheberrechtsverletzungen haften müsste. Youtube muss dann aber Wiederholungsfälle ausschließen, d.h. den künftigen Upload solcher Musiktitel verhindern, auf die es hingewiesen wurde. Das LG Hamburg meint, Youtube könne hierfür Wortfilter und Software einsetzen. Ob dies trotz eine schier unüberschaubaren Zahl von täglichen Uploads für Youtube überhaupt praktikabel ist, ist unklar. Der Urteilsbegründung wird hoffentlich näheres zu entnehmen sein. Youtube (Google) hat immerhin schon angekündigt, wieder in Verhandlungen mit der GEMA um einen Tarif eintreten zu wollen (hier waren die Parteien vor dem Urteil zu keinem Ergebnis gekommen).