Was ist der gute Ruf des Anwaltes wert?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der Frage, wie der Streitwert einer Unterlassungsklage zu bemessen ist, mit der ein Rechtsanwalt den Vorwurf abwehren will, er betrüge seit Jahren alle bundesdeutschen Gerichte, hat sich das OLG Frankfurt im Beschluss vom 21.12. 2011 - 19 W 67/11 - beschäftigt. Das Landgericht hatte einen Streitwert von nur 5000 € angenommen, der klagende Rechtsanwalt selbst in seiner Klage den Streitwert vorläufig mit 100.000 € beziffert, dem OLG Frankfurt schien ein Streitwert von 10.000 € angemessen, die zur Begründung des Unterlassungsanspruchs geltend gemachte Persönlichkeitsverletzung durch die Beklagte sei allein durch schriftsätzliche Äußerungen im Rechtsstreit begangen worden und somit lediglich einem eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis gelangt, dieser Umstand wirke sich mäßigend auf den Streitwert aus.