Auch unzulässige Anträge sind für den Streitwert maßgebend
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Frage, ob auch unzulässige, weil den Vorrang der Leistungsklage missachtende Feststellungsanträge Streitwert erhöhend wirken, hatte das LAG Hamburg im Beschluss vom 22.03.2012 - H 6 Ta 2/12 - zu entscheiden. Das LAG Hamburg war zutreffend der Auffassung, dass es auf eine etwaige Unzulässigkeit der Anträge für die Wertfestsetzung nicht ankommt. Sie habe allenfalls Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten. Maßgebend für die Festsetzung des Gegenstandswertes ist das wirtschaftliche Interesse der Prozesspartei am Ausgang des Rechtsstreits wie es im Antrag seinen Niederschlag gefunden hat