EU/US SWIFT-Abkommen: Kommen US-Behörden zu leicht an europäische Bankdaten?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, die EU-Polizeibehörde Europol für ihren Umgang mit dem transatlantischen Swift-Abkommen heftig kritisiert. "Die politische Kontrolle dieses insgesamt fragwürdigen Abkommens ist völlig unzureichend“, sagte Schaar der FTD. Nach wie vor würden Bankdaten europäischer Kunden den USA zu leichtfertig überlassen.
Das hier im Blog schon einige Male besprochene Swift-Abkommen (siehe Links unten), das die EU mit den USA abgeschlossen hat, regelt den Zugriff von US- Behörden auf die Daten europäischer Bankkunden zu bestimmten Zwecken. Die US-Behörden dürfen diese Informationen auswerten, um Finanzierer von Terrorismus nachzuspüren. Sie unterliegen dabei aber strengen Datenschutzbestimmungen. Dem Abkommen zufolge müssen die US-Behörden bei jedem Antrag an den Finanzdienstleister Swift die Menge der Daten eingrenzen, den Verwendungszweck nennen und die Datenkategorie festlegen. Europol hat die Aufgabe, die Anfragen der US-Behörden im Rahmen des Bankdatenabkommens zu prüfen. So soll ein nicht eingegrenzter Massentransfer von Daten verhindert werden (Spiegel-Online).
Nun wecken die für Europol zuständigen Kontrolleure in ihrem Prüfbericht aber Zweifel, ob Europol den Schutz von Kontodaten gewährleisten kann. So habe Europol bislang jede Anfrage der USA bewilligt. Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (Swift) habe die USA mit allen Daten versorgt, die seit Inkrafttreten des Abkommens angefordert wurden. Die USA hätten keine Angaben über das Datenvolumen gemacht. "Das Ziel des Europäischen Parlaments, die Übermittlung von Daten zu reduzieren, wurde, soweit ich das beurteilen kann, nicht erreicht", sagte Datenschützer Schaar der Zeitung.
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bislang jede Anfrage der US-Behörden positiv entsprochen wurde? Ist Europol die richtige Instanz, um die Daten der EU-Bürger zu schützen?
Danke an Herrn Josef Wittmann für die Hinweise.