400-€-Job führt zur Altersarmut
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Was bislang schon alle ahnten, ist nun auch amtlich:
400-€-Jobs führen zur Altersarmut.
Das Bundesarbeitsministerium hat nun ausgerechnet, was dies an Rente bringt. Danach erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte nur 139,95 Euro.
Etwas besser sehen die Zahlen des Ministeriums aus, wenn der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 auf die derzeit geltenden 19,6 Prozent aufstockt. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Rentenanspruch dann 182,70 Euro und mehr als vier Euro für ein Jahr. Diese Möglichkeit nehmen die Beschäftigten jedoch nur selten in Anspruch, obwohl sie damit auch Schutz bei Erwerbsminderung bekommen. So stockten bei den Frauen mit 400-Euro-Jobs 2010 nur 6,9 Prozent auf.
Wer als Minijobber tätig ist, sollte sich im Falle einer Scheidung daher nicht leichtfertig auf einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs einlassen (§§ 6 ff VersAusglG).