Internet-Telefonie - datenschutzrechtliches Niemandsland? BfDI warnt vor Risken und Nebenwirkungen
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Telefonieren via Internet wird zunehmend populärer. Bereits eine halbe Million Menschen in Deutschland nutzen Telefondienste aufgrund des „Voice over Internet Protokolls“ (VoIP) mit steigender Tendenz. In einem neuen Informationsblatt warnt nun der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) vor den mit der Internet-Telefonie verbundenen Risiken. Aufgrund der je nach Anbieter unverschlüsselten Übertragung der Gesprächsinhalte lassen sich Gespräche leichter abhören, insbesondere bei der Verwendung drahtloser Funknetzwerke. Zudem bestehe bei VoIP die Gefahr, dass die erforderliche Rufnummerunterdrückung nicht oder nur unvollständig funktioniert. Das BfDI hält es auch für möglich, dass angezeigte Rufnummern im Endgerät manipuliert werden können. Ohne Kundenauftrag erstellen manche Anbieter Einzelverbindungsnachweise bzw. führen im Internet einsehbare Anruflisten. Außerdem ist das sogenannte Fangschaltverfahren, mit dem belästigende oder bedrohende Anrufer ermittelt werden können, nicht in jedem Fall bei VoIP möglich.
Laut BfDI ergeben sich diese Probleme aus der unzulänglichen Umsetzung maßgeblicher Regelungen seitens der VoIP-Anbieter. Eine Reduzierung des Datenschutzstandards kann dabei nicht lauf BfDI ausgeschlossen werden.
Wie beurteilen Sie die Nutzung von „VoIP“ unter datenschutzrechtlichen Aspekten? Welche Maßnahmen könnten diese Risiken Ihrer Meinung nach beheben?