Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
frägt mit Blick auf den Skandal um die Thüringer Neonazis der bekannte Journalist Heribert Prantl in seinem ebenso wichtigen wie lesenswerten Beitrag in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung auf der ersten Seite der Beilage „WOCHENENDE“, den ich leider auf www.sueddeutsche.de bislang nicht gefunden und auf den ich deshalb (noch ?) nicht verlinken kann. Aber vielleicht gelingt mir dies Morgen nach einem Telefonat mit der SZ-Redaktion.
Sein Fazit: Entweder ist der Inlandsgeheimdienst überflüssig, wenn der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden nichts wusste, oder gefährlich, wenn er davon nichts hören oder sehen wollte.
Wenn denn der Verfassungsschutz bis Spätherbst 2011 von den terroristischen Umtrieben der Neonazi-Bande nichts gewusst hat, würde ich noch nicht so weit gehen, ihn als überflüssig abzuschaffen, aber eine dringende Strukturreform und justizielle Kontrolle einfordern; denn in der Geschichte der Bundesrepublik war der Verfassungsschutz bislang nicht da, wo man ihn brauchte – wie Heribert Prantl pointiert beschreibt. War der Verfassungsschutz allerdings informiert, dann ist er tatsächlich gefährlich, weil er dann nicht zum ersten Mal weitgehend unkontrolliert darüber entscheidet, welche Taten der Justiz unterbreitet werden und welche nicht.