Problematische Vollzugsbedingungen der U-Haft gegen Beate Z.
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Wie ernst es dem Staat mit der Rechtsstaatlichkeit und Beachtung der Menschenrechte ist, zeigt sich daran, wie die vermeintlich härtesten Feinde des Rechtsstaats in der Untersuchungshaft behandelt werden. Eine menschliche Behandlung unter Beachtung der Unschuldsvermutung muss bei allen Untersuchungshäftligen gewährleistet sein, seien sie auch mörderischer Anschläge oder des Terrorismus verdächtig.
Wenn stimmt, was die Verteidiger der vor einigen Monaten in U-Haft genommenen Beate Z. mitteilen (Bericht der SZ), bewegen sich die Anstaltsleitung (JVA Köln-Ossendorf) im Falle der Untersuchungshaftbedingungen gegen diese Frau am Rande dessen, was rechtlich und tatsächlich noch als akzeptabel gelten kann.
In einem zehnseitigen Schreiben bemängeln die beiden Verteidiger Wolfgang Stahl (Koblenz) und Wolfgang Heer (Köln) insgesamt sechs Bereiche, in denen es bei der Untersuchungshaft von Beate Zschäpe Probleme geben soll. So werde Frau Zschäpe bei ihrem Hofgang von anderen Mitgefangenen beschimpft, bedroht und bespuckt. „Ihre Menschenwürde wird mit Füßen getreten“ schreiben die beiden Anwälte an die Leiterin der JVA Köln. Es gebe Probleme bei den Telefonaten mit den Verteidigern, Unkorrektheiten bei der regelmäßigen Zellendurchsuchung und Behinderung bei der Körperpflege.
Obwohl Frau Zschäpe 23 Stunden am Tag allein in ihrer Zelle verbingen müsse, habe sie in den vergangenen Wochen mehrfach auf ihre Stunde Hofgang verzichtet, weil Mitgefangene sie bedroht hätten, sagt ihr Verteidiger Wolfgang Heer: „Der tägliche Hofgang ist für meine Mandantin eine echte Tortur, sie ist enormen Anfeindungen ausgesetzt, sie wird von Mitgefangenen aus den umliegenden Zellenfenstern bedroht und bespuckt“ (Bericht von Holger Schmidt)
Mehr als erstaunlich ist es wenn ein Sprecher die Zuständigkeit der Anstalt für diese Haftbedingungen der Bundesanwaltschaft zuschiebt (Holger Schmidt). Selbstverständlich gilt das UVollzG NRW auch für Fälle, in denen der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen einen Verdächtigen führt. Und dass dieser die nächtliche Dauerbeleuchtung angeordnet hat, die angeblich zur Verhinderung eines Suizides notwendig ist, kann man sich kaum vorstellen.
Dass die Verdächtige 23 Stunden in ihrer Zelle eingesperrt ist, ist im nordrhein-westfälischen Untersuchungshaftvollzug (lt. Angaben von Vollzugsexperten) ohnehin keineswegs normal. Dies ist möglicherweise dem außergewöhnlichen Tatvorwurf geschuldet, es werden aber "anstaltsinterne Gründe" dafür angegeben (SZ-Bericht).
Und dass die Verdächtige genötigt ist, ihre (isolierte) Freistunde im Hof so nahe am Gebäude zu absolvieren, dass sie dort von anderen Gefangenen bespuckt werden kann, sind Bedingungen, die dem UVollzG NRW kaum entsprechen dürften und für die der Generalbundesanwalt nicht zuständig sein dürfte.
Sehr wohl zuständig ist die Bundesanwaltschaft aber für ihre Öffentlichkeitsarbeit in diesem Ermittlungsverfahren. Wiederum, wenn zutrifft, was die Verteidiger sagen, wurden in Pressekonferenzen der Öffentlichkeit Details mitgeteilt, zu denen man den Verteidigern die Akteneinsicht bisher verweigert. Für eine derartige Pressearbeit der Staatsanwaltschaften fehlt meines Erachtens die rechtliche Grundlage.