Original Parma-Schinken kommt künftig aus China
Gespeichert von Fabian Reinholz am
Noch ein kurzes Schmankerl aus vorletzter Woche: Das Hamburger Abendblatt berichtet über seltsame Vorgänge im Reich der Mitte: "In chinesischen Industriezonen entstehen Orte mit italienischen Namen. [...] Sie haben offensichtlich einen Ort namens Parma gegründet - und den dazu passenden Schinken auf ihren heimischen Markt gebracht."
Einfach aber genial. Was, wenn wir nun künftig aus China mit Schinken aus Parma beliefert werden?
Unser Markenrecht schützt geografische Herkunftsbezeichnungen.
§ 127 Abs. 1 MarkenG: Geographische Herkunftsangaben dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung solcher Namen, Angaben oder Zeichen für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft besteht.
Wenn der Schinken aus Parma/China kommt, kommt er nunmal aus Parma. So einfach kommt man den Copycats aus China also mit dem Markengesetz nicht bei. Hilfreich könnte aber sein:
§ 127 Abs. 2 MarkenG: Haben die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besondere Eigenschaften oder eine besondere Qualität, so darf die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen.
Es käme dann letztlich darauf an, ob das Erzeugnis aus Fernost mit dem italienischen Original mithalten kann. Das wollen wir uns kaum vorstellen.