Anwaltsvergütung: Licht am Ende des Tunnels – Der Referentenentwurf für das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz liegt vor
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Nunmehr liegt der Referentenentwurf für ein 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vor. Mit dem Gesetz soll nicht nur die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzt und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickelt werden, vielmehr enthält der Referentenentwurf unter anderem auch eine Überarbeitung des RVG, abgesehen von der seit langen überfälligen linearen Gebührenerhöhung – eine volle Gebühr aus einem Gegenstandswert von 8.000 € beträgt nach dem Entwurf 451 € (jetzt 412 €), bei einem Streitwert von 110.000 €, 1.498 € (jetzt 1.354 €). Ferner werden die Gebühren in Angelegenheiten des Sozialrechtsrechts und in Asylrechtsangelegenheiten angehoben. Beides war seit langem überfällig. Darüberhinaus sieht der Referentenentwurf strukturelle Verbesserungen des RVG vor wie unter anderem die Umstellung auf eine Anrechnungslösung bei Rahmengebühren sowie die Fixierung der fiktiven Terminsgebühr und der Einigungs- und der Erledigungsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren. Vorgesehen ist auch eine Neufassung des § 14 RVG, die insbesondere die Leistungskriterien (Umfang und Schwierigkeit) des Anwalts stärker betont. Der weiteren Diskussion des Referentenentwurfs kann daher mit freudiger Erwartung entgegen gesehen werden.