Kosten der Deckungszusage kein ersatzfähiger Unfallschaden
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der Ersatz von Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ist kein ersatzfähiger Unfallschaden. Das hat das OLG Karlsruhe im Urteil vom 13.10.2011 - 1 U 105/11 - entschieden. Der Unfallgeschädigte unterhalte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergebe, wenn er in einem Rechtstreit unbegründete Forderung geltend mache oder sich als Beklagter erfolglos im Prozess gegen erhobene Ansprüche verteidigt; die Absicherung gegen dieses Risiko sei jedoch von dem konkreten Verkehrsunfall als haftungsauslösendem Risiko unabhängig