Gesichtserkennung bei Facebook: Hamburger Datenschützer kündigt rechtliche Schritte an
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Auseinandersetzungen deutscher Datenschützer mit dem sozialen Netzwerk Facebook gehen munter weiter. Nachdem der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert eine breite Diskussion über Like-Buttons und Fanpages eingeleitet hat (Blog), hat nun der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar beim Thema Gesichtserkennung rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt.
Das Problem: Facebook-Nutzer können Fotos hochladen und Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte auf den Bildern markieren. Einmal markierte Personen können danach automatisch in anderen hochgeladenen Bildern gefunden werden. Möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Hierfür unterhält das Unternehmen Presseberichten zufolge eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen seiner Nutzer.
Nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht dem europäischem und deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmale zu speichern und zu verarbeiten. Bereits im Oktober hatte Caspar dem Unternehmen eine Frist gesetzt, um eine Zustimmung der Nutzer für die neue Funktion einzuholen (taz-Bericht). Dieser Forderung sei Facebook bisher nicht nachgekommen.
Nun erklärte Caspar, dass man alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen wolle, um das Einwillingsgebot durchzusetzen. Mögliche Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung. Tina Kulow, die Pressesprecherin von Facebook, hat die Vorwürfe umgehend dementiert: Die Nutzer seien umfassend über die Markierungsoptionen informiert und benachrichtigt worden (faz-Bericht).
Pressemitteilung: http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/biometrie-datenban...
Wie sehen Sie die Funktion der Gesichtserkennung von Facebook? Ist die Gesichtserkennung ein innovatives von den Nutzern gewünschtes Feature oder eine Gefährdung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer?