Heruntergekommen...
Gespeichert von Carsten Krumm am
"Echt heruntergekommen, der Typ", hat sich die Kammer gedacht. Andere Blogs haben hierüber bereits berichtet, ich möchte das den Beck-Bloglesern auch nicht vorenthalten:
Die vom Landgericht als weitere Beweiswürdigungserwägung angeschlossene Wendung „Dem entspricht der heruntergekommene Eindruck, den die Strafkammer von dem Angeklagten gewonnen hat“ ist unsachlich und zur Beweisführung völlig ungeeignet. Ob der Angeklagte, der einem sozial randständigen Milieu zugehört, einen „heruntergekommenen“ Eindruck macht, ist für die Frage, ob er die Tat beging oder sie zu Recht bestreitet, irrelevant und völlig unergiebig. Der Wahrheitsgehalt der Einlassung eines Angeklagten wird nicht von seinem äußeren Erscheinungsbild berührt. Insoweit sind Richter auch im wörtlichen Sinne verpflichtet, ohne Ansehen der Person zu urteilen.
OLG Oldenburg, Beschluss v. 4.10.11 - 1 Ss 166/11
Ach so: Einmal wieder ein Tipp von Herrn Burschel - Vielen Dank!