EuGH und Wettbewerbsliga - neue Ideen zur Internethaftung
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Die Internationale Liga fuer Wettbewerbsrecht hat sich heute in Oxford umfassend zu einer Reform des Haftungsrechts bei Onlineintermediaeren geaeussert. Die Liga ist seit vielen Jahrzehnten mit Landesgruppen in fast alle EU-Laendern, der USA und der Schweiz taetig. Jedes Jahr beschaeftigt sich die Liga bei Jahreskongressen mit Themen aus dem Bereich des Wettbewerbs- und Immaterialguterrechts. Dieses Jahr stand bei der Jahrestagung das Thema Internet-Haftung zur Diskussion.
Zu den umfangreichen national reports (Section B) siehe
http://www.ligue.org/congres.php?lg=en&txtt=17
Die mehr als 100 Delegierten kritisierten in ihrer einstimmigen
Abschlussresolution, dass
- die Gleichsetzung der Haftung von Hosting und Access Providers unzulaessig sei, da Access Prociding "as a matter of public policy" anders zu betrachten sei
- Host Provider schon bei bloessen Hinweis der Rechteinhaber taetig werden muessten; es beduerfe vielmehr einer "specific and sufficient notice". Ferner gebe eine Haftung nur in Faellen eines "apparent" case", also offensichtlicher Rechtswidrigkeit
- Host Provider ab Kenntnis auch aehnlich gelagerte Faelle sperren muessten;ves bestehe nur eine Pflicht zur Verhinderung "further identical infringements"
Damit setzt sich die Liga auch deutlich von der juengsten Entscheidung des EuGH in Sachen Ebay ./. Loreal ab.
Die Resolution erscheint auf der Seite der Liga www.ligue.org in den naechsten Tagen und wird dann auch an WIPO, EU-Kommission, nationale Regierungen weitergeleitet.