Karlsruher Leseschwäche
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Unter dieser Überschrift geht Volker Rieble in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift myops mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts hart ins Gericht.
Bereits hier hatte ich den Fall geschildert: Das OLG Frankfurt hatte angeordnet, dass die Mutter eine für das Kind begonnene Psychotherapie fortsetzen solle. Das BVerfG hat den Frankfurter Beschluss falsch verstanden/nicht oder nicht richtig gelesen, ihn jedenfalls mit der Begründung aufgehoben, die Anordnung an die Mutter die eigene Psychotherapie fortzusetzen, sei verfassungswidrig.
Rieble meint, die Karlsruher Kammer mit den Richtern Hohmann-Dennhardt, (früher übrigens pikanterweise mal hessische Justizministerin) Gaier und Paulus hat grandios versagt – ein Fall von High Damage.
Meine damalige ironische Anmerkung, dass ich schwarz für die weitere Karriere des HiWi sehe, der am BVerfG zuständig war, kommentiert Rieble mit den Worten:
Für die Karriere der verantwortlichen Bundesverfassungsrichter braucht man in der Tat nichts zu befürchten. Bezeichnend aber ist, daß diejenigen Richter-„Autoren“, die den Karlsruher Kammerbeschluß durch ihre Unterschrift verantworten, für ihre Leseschwäche kaum kritisiert werden. Der Mitarbeiter ist schuld. Das nun ist ein geläufiges Muster aus Plagiatsdiskussionen: Der Assistent war´s gewesen. Doch wie dort kann der Verweis auf „blindübernommene Entwürfe nichts an der Verantwortung derjenigen ändern, die unterschreiben, die mit ihrer Autorität den Text autorisieren.
Außerdem in der neuen myops unter anderem:
Stefan Tischler zu Goldhasen (siehe Abbildung) und ein grandioser Verriss der Bücher von v. Schirachs durch Peter Derleder