BGH: Handysperrung wegen eines geringen Zahlungsrückstands unzulässig
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Ich lese gerade, dass der BGH entschieden hat, dass eine Sperrung des Handys (hier durch E-Plus) bei geringfügigem Zahlungsrückstand unverhältnismäßig, da viele auf ihr Handy angewiesen seien. E-Plus habe in den AGB Gründe für eine Sperrung ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung aufgeführt. Eine sofortige Sperrung drohe z.B. bei einem Zahlungsverzug für einen kleinen Betrag.
Zitat: " Bei Telefonfestnetzverträgen ist gemäß § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG eine Sperre bei Zahlungsverzug des Kunden nur zulässig, wenn dieser Mindestbetrag [€ 75] erreicht ist. Zwar ist diese Bestimmung nicht unmittelbar auf Mobilfunkverträge anwendbar. Gleichwohl ist die Wertung des Gesetzgebers für Telefondienstleistungsverträge im Festnetzbereich auf die Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich übertragbar."
Das ist nicht das erste Urteil gegen die TK-Anbieter zu diesem Bereich. Dem Betreiber Congstar wurde z.B. in Februar untersagt, das Handy wegen eines Rückstandes von €15,50 zu sperren.
Wie sehen Sie die Rechtsproblematik? Ist die analoge Anwendung des §45k TKG richtig? Ist es richtig, dass der BGH den nachlässigen Kunden begünstigt?
Quelle: BGH II ZR 157/10 - Urteilstext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=53d4657d1f9279316d06b85a056a3dbd&nr=56689&pos=0&anz=1
sowie
Siehe auch MMR Newsdienst zu dem Thema: MMR 2011, 320066