Neues zum Begriff der Angelegenheit vom BGH
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist gebührenrechtlich eine ganz entscheidende Frage. Leider entwickelt sich die Rechtsprechung des BGH zu den maßgeblichen Beurteilungskriterien immer mehr weg von „handfesten“ Anknüpfungstatsachen und schafft so ein erhebliches Beurteilungsrisiko für die Anwälte; so hat der BGH im Urteil vom 21.06.2011 – VI ZR 73/10 – sogar dieselbe Angelegenheit auch dann angenommen, obwohl mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragt hatten. Die eher kuriosen Umstände der Anwaltsbeauftragung - vgl. näher Ziff. 14 der Urteilsgründe der lesenswerten Entscheidung – machen deutlich, welch strengen Maßstab der BGH an die Annahme derselben Angelegenheit anlegt.