Zensus 2011: Der Startschuss ist gefallen - Datenschutz gewährleistet?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Am heutigen Montag ist der Startschuss zur Volkszählung 2011 gefallen. Das Online-Portal Zensus2011.de startete bereits im August 2010 (der Beck Blog berichtete - Kollege Karger).
In den 80er Jahren sorgte der für das Jahr 1981 geplante und im Jahr 1987 durchgeführte Zensus für Proteststürme. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahre 1983 im sog. Volkszählungsurteil, dass die geplante Datenerhebung Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulasse und damit den Datenschutz verletze. In diesem Urteil prägte das BVerfG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Die Volkszählung wurde Anno 1987 mit abgeänderten und datenschutzkonformen Fragebögen durchgeführt.
Heute bleibt ein Protestturm aus, obwohl z.B. die rund 17,5 Mio Eigentümer von Wohnimmobilien bezüglich wohnungs- und wohnraumspezifischer Daten befragt werden.
Darüber hinaus sollen bei rund 7,9 Mio zufällig ausgewählten Bundesbürgern persönlich Daten zu ihrer Lebenssituation bis hin zur Religionsangehörigkeit erhoben werden. Die Religionszugehörigkeit wird in anderen europäischen Ländern nicht ermittelt.
Rechtsgrundlage für den Zensus ist dabei die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen, wodurch die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet werden ab dem Jahre 2011 im Zehn-Jahres-Abstand Volkszählungen durchzuführen. In Deutschland beruht der Zensus auf dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011, dem Zensusgesetz 2011, der Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011und den Zensusausführungsgesetzen auf Landesebene.
Bei der aktuellen Volkszählung blieben Proteste gegen die Maßnahme bisher aus. Eine Verfassungsbeschwerde auf Bundesebene blieb erfolglos , da sie laut BVerfG nicht den Anforderungen einer Verfassungsbeschwerde nicht genügte. Auf Landesebene ist eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin gegen das Gesetz zur Ausführung des Zensus anhängig. Die Bundesregierung hatte im Vorfeld der Volkszählung in eine Werbekampagne investiert um die Bevölkerung über die Notwendigkeit der Maßnahme zu informieren und die Zustimmung zu sichern.
Danke an Herr Andreas Thürauf für die Hinweise und die Zusammenfassung.
Wie stehen Sie zum Zensus 2011? Sind Sie vom Zensus als Wohnraumeigentümer oder individuell befragter betroffen?