Änderungen bei der Leiharbeit
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Bundestag hat am 24.3.2011 wichtige Änderungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung beschlossen (vgl. BT-Drucks. 17/4804). Kernpunkte der Neuregelung sind eine sog. „Drehtürklausel“ und die Einführung eines Mindestlohn für Leiharbeitnehmer. Die Politik hatte vor allem die Vorgehensweise der Drogeriemarktkette Schlecker auf den Plan gerufen. Schlecker hatte über einen längeren Zeitraum systematisch Mitarbeiter entlassen, um sie zu schlechteren Bedingungen wieder als Leiharbeiter zu beschäftigen (hierzu Blog-Beiträge vom 8.9.2010 und 1.6.2010). Die Bundesregierung beklagt, dass diese Fälle des missbräuchlichen Einsatzes der Arbeitnehmerüberlassung dem Ansehen dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments geschadet hätten. In die gesetzliche Regelung hat die Bundesregierung daher eine so genannte "Drehtürklausel" aufgenommen. Sie verhindert, dass Stammbeschäftigte entlassen und anschließend unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden - womöglich zu schlechteren Arbeitsbedingungen als die Stammbeschäftigten.
Die Zeitarbeit erhält einen Mindestlohn. Die Tarifparteien haben folgende Sätze vereinbart, die ab 1. Mai 2011 gelten: für Westdeutschland 7,79 Euro, für Ostdeutschland 6,89 Euro. Der Mindestlohn wird als Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit festgesetzt, er gilt sowohl für die Einsatzzeit als auch für die verleihfreie Zeit.
Weitere Punkte des Gesetzes sind eine Absicherung des Equal Pay-Grundsatzes und – in Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie – eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie eine Verbesserung der Rechtsposition der Leiharbeitnehmer in den Einsatzunternehmen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sprach davon, einen fairen Umgang mit Leiharbeitnehmern zu sichern. Angegangen werde die Herausforderung, „einerseits die Flexibilität zu erhalten, andererseits die Fairness in der Zeitarbeit zu sichern.“ Zurückhaltender äußerte sich die die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sie nannte die neue Gesetzesregelung einen „ersten kleinen Schritt“ im Kampf gegen den Missbrauch der Leiharbeit und gegen eine Ausweitung des Niedriglohnsektors. Man brauche weitere Gesetzesänderungen.