Kostenrechtlich ist es für einen - arbeitsgerichtlichen- Vergleich selten zu spät
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Arbeitsgerichtliche Vergleiche sind nach Vorbemerkung 8 KV GKG kostenrechtlich privilegiert. Diese Regelung befördert so manchen arbeitsgerichtlichen Vergleichsabschluss. Nach dem zutreffenden Beschluss des LAG Hamm vom 07.12.2010 - 6 Ta 486/10 - kommt dieses Gebührenprivileg auch dann noch zum Zuge, wenn die Parteien nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils, jedoch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen außergerichtlichen Vergleich abschließen und diesen vom Gericht feststellen lassen.