Etwas Schönes für das JPA?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Er hat das Abänderungsverfahren gewonnen und muss ab 01.01.2011 keinen Unterhalt mehr an den (volljährigen) Sohn zahlen.
Er erwirkt als Gewinner des Verfahrens einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 960 € und droht seinem Sohn mit der Zwangsvollstreckung.
Da hat der Sohn eine gute Idee. Er rechnet mit rückständigen Unterhaltsansprüchen aus der Zeit vor dem 01.01.2011 gegen den KfB auf und erklärt die Aufrechnung gegen über seinem Vater und dessen Prozessbevollmächtigten.
Der Vater reagiert nicht auf eine Frist zur Herausgabe des KfB, worauf der Sohn Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erklärt.
Der Bevollmächtigte des Vaters beantragt Abweisung. Inhaber der Forderung aus dem KfB sei er, der Bevollmächtigte, da es sich um seine Gebühren als Anwalt handele. Vorsichtshalber hat er sich die Forderung auch noch abtreten lassen.
Ich überlege, die Akte an das Justizprüfungsamt zu schicken. Oder ist das zu abgedroschen?