Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stößt auf Kritik
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zum Beschäftigtendatenschutz (siehe hierzu insbesondere das spezielle MMR-Forum zum Beschäftigtendatenschutz), der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, stößt im Vorfeld der ersten Lesung im Bundestag am Donnerstag den 24. 02. auf Kritik. Die Entwürfe finden Sie im genannten MMR-Forum.
Hier eine kurze Übersicht der verschiedenen aktuellen Positionen:
- Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisiert in einem Interview mit dem „Handelsblatt“: Die von Innenminister de Maiziere vorgestellte „rote Linie“ sei Gegenstand intensiver Beratungen zwischen den Ressorts. Weiterhin meinte sie, dass neue Regeln nicht ohne Rücksicht auf das jeweilige Geschäftsmodell entwickelt werde dürften und nicht die Chancen des Internets in gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Hinsicht beschneiden dürften.
- Arbeitgeberpräsident Hundt meinte im Rahmen des heutigen 6. Berliner Arbeitsrechtskongresses, dass es besser gar kein Gesetz gebe, als den beschlossenen Entwurf, da dieser erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen würde und den Datenschutz in Betrieben unanwendbar mache. Der Gesetzesentwurf schließe die Beteiligung des Betriebsrates am innerbetrieblichen Datenschutz und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einem Betrieb faktisch aus und sei deshalb nicht akzeptabel.
- Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sommer lehnt den Gesetzesentwurf des Innenministeriums ab, da die derzeitige Rechtslage den Arbeitnehmern einen besseren Schutz biete als der Entwurf. Der derzeitige Entwurf verschlechtere die Rechtslage der Beschäftigten. Der DGB hat einen eigenen Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzerstellt.
- Die Abgeordneten des Bündnis 90/Die Grünen von Notz und Müller-Gemmeke haben einen eigenen Entwurf erstellt. Dieser ist im MMR-Forum zum Beschäftigtendatenschutz dem Referentenentwurf exemplarisch gegenübergestellt.
Wie stehen Sie zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Arbeitnehmerdatenschutz? Sehen Sie eine erstrebenswerte Neuerung oder schließen Sie sich dem Standpunkt von Hundt und Sommer an, dass der Entwurf eine Verschlechterung der geltenden Rechtslage bedeute (z.B. durch das Gebot an die Unternehmen, Löschungen für ein Jahr zu dokumentieren)?