Leserfrage: Blaulicht für Ordnungsämter?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Heute mal eine Leserfrage aus den letzten Tagen, die ich anonymisiert einstellen durfte (zur Erläuterung: Der Blogleser ist Vollzugsbeamter einer Kommune):
"Ich hatte von Ihnen den Kommentar gelesen über die Ausstattung von Fahrzeugen mit Blaulicht außerhalb der Polizei. Ich beschäftige mich zur Zeit intern mit dem selben Thema. Ich bin bei uns im Hause zuständig Fahrzeuge zwangsweise stillzulegen da der Versicherungsschutz erloschen ist oder die KFZ Steuer nicht gezahlt wurde o.ä. Lt. Ihrem Kommentar bzw. dem Gerichtsurteil in dieser Sache wurde die Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienst abgelehnt, da diese ihre eigenen Mittarbeiter die sich in einer Gefahrensituation befinden durch hinzurufen anderer Mittarbeiter, die mit Blaulicht und Martinshorn, herbeieilen sollten. Meines Erachtens nach ist das Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit völlig richtig, da für solche Aufgaben die Polizei selber zuständig ist. In meinem Falle "benötige" ich Blaulicht & Martinshorn um z.B. von der Halteradresse zu einer anderen Adresse zu kommen wo nachweislich das Fahrzeug sich befinden soll und dies ggf. in kurzer absehbarer Zeit genutzt werden soll. Die Polizei ist in diesem Falle nicht in Niedersachsen zuständig, da ich/wir (Kommunen) außdrücklich für diese Aufgaben ernannt worden sind.
Wäre Ihrer Meinung nach in diesen Falle eine Außrüstung von Dienstfahrzeugen (bei uns handelt es sich für den kompletten Landkreis um 2 Fahrzeuge) mit Blaulicht (Einzellrundumleuchte welches bei Bedarf aufs Dach befestigt wird (Magnethalterung)) und Martinshorn realisierbar? Bzw. wenn nicht, aus welchem Grund sind in anderen Kommunen solche Fahrzeuge vorhanden?!?!"
Da das letztlich reines Verwaltungsrecht ist, habe ich mir dedacht, dass ich die Frage mal ins Blog packe. Können andere Leser hierzu etwas beitragen?
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